Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Sperrzeit
| Leistungsbeschreibung |
Als Sperrzeit bezeichnet man die gesetzlich geregelten Zeiträume, in denen Gaststätten, Bars, Speiserestaurants,Diskotheken, Biergärten etc. geschlossen sind. Die Sperrzeit dient in erster Linie dem Lärmschutz.
|
| An wen muss ich mich wenden? |
Für Ausnahmen für einzelne Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten sind in Hessen die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
|
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Öffentliche Sicherheit & Ordnung |






