Stadt Ober-Ramstadt
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Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z.B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts vorlegen. Diese müssen Sie beantragen.
Voraussetzungen
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| An wen muss ich mich wenden? | |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Hinweis: Eventuell müssen Sie auf Verlangen weitere Unterlagen vorlegen. Wenn es sich um eine Spieleinrichtung handelt, kann das Bundeskriminalamt verlangen, dass Sie auch eine betriebsfertige Einrichtung einreichen oder dem Bundeskriminalamt ein Muster der Spieleinrichtung oder einzelner Teile davon überlassen. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Das Bundeskriminalamt entscheidet über den Antrag zusammen mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und einem Ausschuss von vier auf dem Gebiet des Spielwesens erfahrenen Kriminalbeamten der Länder.
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| Bemerkungen |
Hinweis: Unbedenklichkeitsbescheinigungen können auch befristet oder mit Auflagen verbunden erteilt werden. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Öffentliche Sicherheit & Ordnung |






