Stadt Ober-Ramstadt
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Sprengstoff, Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang (nichtgewerblich)
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben, befördern oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig für Detailauskünfte sowie für die Bearbeitung und Ausstellung entsprechender Genehmigungen sind die Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Es werden Gebühren fällig. Diese sind im Einzelfall unterschiedlich. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt das zuständige Amt. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






