Stadt Ober-Ramstadt
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Staatsangehörigkeitsausweis
| Leistungsbeschreibung |
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird – verbindlich für alle Behörden - durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen, der im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird. Voraussetzungen: Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft dazu
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Staatsangehörigkeitsbehörde ist in den Landkreisen der Kreisausschuss, in den kreisfreien Städten der Magistrat. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszügen aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben. Nützlich können folgende Unterlagen sein:
Bringen Sie mit, was Sie haben, die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsnachweis beträgt 25 Euro. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






