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8965728 2011/08/04 07/43/27

Standplatzgenehmigung

Leistungsbeschreibung

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

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An wen muss ich mich wenden?

In der Regel wenden Sie sich an das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen eine Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

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Anträge / Formulare

Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 9712068 Veranstaltungen
Zuständige Behörden: Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Öffentliche Sicherheit & Ordnung