Stadt Ober-Ramstadt
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Stasi-Unterlagen
| Leistungsbeschreibung |
Jeder Einzelne hat das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob in den erschlossenen Unterlagen Informationen zu seiner Person enthalten sind. Ist das der Fall, kann er Auskunft, Einsicht in Unterlagen und Herausgabe von Unterlagen erhalten. Für Forschung, Presse, Rundfunk und Film (Medien) sowie Einrichtungen zur politischen Bildung können im Rahmen eines zulässigen Antrags ebenfalls Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zur Verfügung gestellt werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Anträge
auf Akteneinsicht können bei der der
Bundesbeauftragten für die Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
(BStU) in Berlin sowie in
allen Außenstellen BStU eingereicht werden. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Um
sicherzugehen, dass niemand unberechtigt Einblick in die Akten nimmt, bedarf es
neben der Unterschrift einer Identitätsbescheinigung. |
| Rechtsgrundlage | Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Entschädigung für Opfer von Gewalttaten |
| Zuständige Behörden: |






