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8967943 2012/03/07 12/33/46

Stasi-Unterlagen

Leistungsbeschreibung

Jeder Einzelne hat das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob in den erschlossenen Unterlagen Informationen zu seiner Person enthalten sind. Ist das der Fall, kann er Auskunft, Einsicht in Unterlagen und Herausgabe von Unterlagen erhalten. Für Forschung, Presse, Rundfunk und Film (Medien) sowie Einrichtungen zur politischen Bildung können im Rahmen eines zulässigen Antrags ebenfalls Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zur Verfügung gestellt werden.

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An wen muss ich mich wenden?

Anträge auf Akteneinsicht können bei der der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) in Berlin sowie in allen Außenstellen BStU eingereicht werden.
Antragsformulare erhalten Sie bei allen Dienststellen der BStU persönlich oder auf telefonische Anfrage zugeschickt. Sie können sich den Antrag aber auch von der Internetseite der BStU herunterladen, siehe "Antragsformular" ,

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Um sicherzugehen, dass niemand unberechtigt Einblick in die Akten nimmt, bedarf es neben der Unterschrift einer Identitätsbescheinigung.
Diese stellen die zuständigen Einwohnermeldeämter aus oder, bei Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, die Mitarbeiter der Bundesbeauftragten.

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Rechtsgrundlage Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) 10629566
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958532 Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
Zuständige Behörden: