Stadt Ober-Ramstadt
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Sterbefall im Ausland, Nachbeurkundung im Inland
| Leistungsbeschreibung |
Ist ein Deutscher im Ausland gestorben, besteht die Möglichkeit, den Sterbefall auf Antrag in das Sterberegister des deutschen Standesamts eintragen zu lassen, das für den Bezirk zuständig ist, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Dies gilt auch für Sterbefälle von Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und ausländischen Flüchtlingen. Die so genannte „Nachbeurkundung“ hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Antragsberechtigt ist jeder der beiden Elternteile des Verstorbenen sowie dessen Ehegatte (Lebenspartner) oder die Kinder des im Ausland Verstorbenen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an das Standesamt, das für den Bezirk zuständig ist, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt) hatte. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt.
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland kostet 40 Euro. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Anzeige Sterbefall |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Personenstandswesen |






