Logo Ober-Ramstadt
Home   Aktuelles   Rathaus   Wirtschaft   Angebote   Stadtplan  

Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen

8968163 2009/04/29 13/22/22

Sterbeurkunde

Leistungsbeschreibung
Der Tod eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamts eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.

In eine Sterbeurkunde werden aufgenommen
  • die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen,
  • Ort und Tag seiner Geburt,
  • seine Religionszugehörigkeit,
  • sein letzter Wohnsitz,
  • sein Familienstand sowie
  • Ort und Zeitpunkt des Todes.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister ausgestellt werden.
8993788
An wen muss ich mich wenden?

Im Regelfall an das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.

8993789
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 10 Euro, für das zweite und jedes weitere mit beantragte Stück 5 Euro.

8993790
Rechtsgrundlage
  • § 60 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 48 Personenstandverordnung (PStV)
8993791
Unterstützende Institutionen - weitere Informationen

Allgemeine Informationen kann Ihnen die Stadtverwaltung Ober-Ramstadt erteilen.

Herr Linzmeier, Telefon: 06154 702-25

9707671
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958857 Anzeige Sterbefall
Zuständige Behörden: Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Friedhofs- und Bestattungswesen
Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Personenstandswesen

 

9682018