Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Stiftung - Errichtung
| Leistungsbeschreibung |
In einem so genannten Stiftungsgeschäft verpflichtet sich der Stifter die Stiftung mit einem Sitz und die Organe der Stiftung mit einem Stiftungsvermögen (meist Barvermögen, Wertpapiere oder Immobilien) auszustatten, aus dessen Erträgen die Arbeit der Stiftung finanziert wird. Eine gleichfalls vom Stifter vorgegebene Stiftungssatzung bestimmt den Namen, den Sitz, den Zweck, das Vermögen und die Organe der Stiftung. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz haben soll. |
| Rechtsgrundlage |
|
| Was sollte ich noch wissen? |
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport oder auf den Seiten des Stiftungsportals. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Vereine |
| Zuständige Behörden: |






