Stadt Ober-Ramstadt
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Studentenvisum
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger die Aufnahme eines Studiums in Deutschland beabsichtigen, müssen Sie grundsätzlich vor der Einreise nach Deutschland zunächst ein Studentenvisum beantragen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die in Ihrem Heimatstaat zuständige deutsche Auslandsvertretung. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visumbeantragung können in der Regel bequem und einfach auf der Web-Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt dort in Erfahrung gebracht werden. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum erst ausstellen, nachdem die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland ihre Zustimmung erteilt hat. |
| Anträge / Formulare |
Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung oder können auch hier heruntergeladen werden: |
| Was sollte ich noch wissen? |
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise einholen. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Studium in Hessen |
| Zuständige Behörden: |






