Stadt Ober-Ramstadt
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Tätigkeit mit Krankheitserregern - Anzeige
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie als verantwortliche Person die Aufnahme konkreter Tätigkeiten mit Krankheitserregern (erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) beabsichtigen, müssen Sie dies anzeigen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihre Betriebsstätte liegt. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Sie können die formlose Anzeige schriftlich oder persönlich vorlegen.
Soweit Sie die Anzeige schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen, muss diese handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. |
| Welche Gebühren fallen an? |
nach Zeitaufwand, höchstens 800 Euro |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Anzeige ist der Behörde mindestens 30 Tage vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeiten anzuzeigen. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit Krankheitserregern als verantwortliche Person benötigen Sie eine Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






