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9106684 2011/10/25 11/40/12

Tageseinrichtung für Kinder, Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen, sie übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung.

Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung eines bestehenden Betreuungsprofils müssen im Vorfeld gesetzliche Grundlagen zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen beachtet werden. Für die Betriebserlaubnis einer Kindertageseinrichtung ist § 45 SGB VIII maßgeblich.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Die Einrichtungsträger erhalten vom örtlich zuständigen Jugendamt die Antragsunterlagen für eine Betriebserlaubnis. Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bereich die bestehende oder geplante Kindertageseinrichtung gelegen ist.

Die Einrichtungsträger richten die Anträge auf Betriebserlaubnis an das das örtliche Jugendamt (§ 15 Abs. 2 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch - HKJGB)

Das Jugendamt berät den Träger zu den Einzelheiten zur Betriebserlaubnis. Es prüft vor Ort die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen.

Die Entwicklung und Festlegung räumlicher wie sächlicher Kriterien liegt in der Entscheidung des örtlichen Jugendhilfeträgers. Die personellen Voraussetzungen und die Gruppengrößen richten sich nach der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder (MVO).

Das örtliche Jugendamt übersendet dem Hessischen Sozialministerium eine Ausfertigung des Antrages des Trägers auf Betriebserlaubnis zur abschließenden Erteilung der Betriebserlaubnis. Im Vorfeld überprüft es die Vollständigkeit des Antrages und nimmt gemäß § 15 Abs. 2 HKJGB Stellung dazu.

Sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben, erfolgt die abschließende Entscheidung durch das Landesjugendamt im Hessischen Sozialministerium.
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein formeller Antrag ist erforderlich. Antragsvordrucke halten die Jugendämter bereit. Dem Antrag sind verschiedene Anlagen beizufügen (z. B. Personalliste, Konzeption der Einrichtung, usw.).

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Welche Gebühren fallen an?

Keine.

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Rechtsbehelf

Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
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Zuständige Behörden: