Stadt Ober-Ramstadt
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Tageseinrichtung für Kinder, Erlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen, sie übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Einrichtungsträger erhalten vom örtlich zuständigen Jugendamt die Antragsunterlagen für eine Betriebserlaubnis. Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bereich die bestehende oder geplante Kindertageseinrichtung gelegen ist. Das Jugendamt berät den Träger zu den Einzelheiten zur Betriebserlaubnis. Es prüft vor Ort die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Ein formeller Antrag ist erforderlich. Antragsvordrucke halten die Jugendämter bereit. Dem Antrag sind verschiedene Anlagen beizufügen (z. B. Personalliste, Konzeption der Einrichtung, usw.). |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine. |
| Rechtsgrundlage | |
| Rechtsbehelf |
Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten Kinder |
| Zuständige Behörden: |






