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9947321 2011/05/04 08/25/18

Tagesmutter/Tagesvater - Erlaubnis zur Kindertagespflege

Leistungsbeschreibung

Sie möchten als Tagesmutter oder Tagesvater (Tagespflegeperson) tätig werden? Zur Kindertagespflege benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn alle der folgenden Kriterien zutreffen:

Sie betreuen Kinder

  • außerhalb der elterlichen Wohnung,
  • während eines Teils des Tages,
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich,
  • gegen Entgelt und
  • länger als drei Monate.

HINWEIS: In Kindertagespflege werden hauptsächlich Kinder unter drei Jahren betreut, möglich ist aber eine Betreuung bis zum 14. Lebensjahr.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eignung als Tagespflegeperson sind unter anderem, die persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung. So werden zum Beispiel folgende Kriterien überprüft:

  • geeignetes häusliches Umfeld zur Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern (so gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot)
  • geeignete Räume
  • Qualifikation, die zur Kinderbetreuung befähigt
  • das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben)
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
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An wen muss ich mich wenden?

Das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes gibt Ihnen Auskunft zu Ihren Fragen rund um die Kindertagespflege. Das Jugendamt ist auch zuständig für die Erteilung der Pflegeerlaubnis.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis zu stellen und als Tagesmutter oder Tagesvater tätig werden zu können. Dazu zählen beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis oder der Nachweis für die Teilnahme an einem Kurs “Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern“.

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Welche Gebühren fallen an?

Für den Antrag und die Bearbeitung fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Das polizeiliche Führungszeugnis ist gebührenpflichtig.
 

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Pflegeerlaubnis ist in der Regel auf fünf Jahre befristet. Vor Ablauf der Frist können Sie die Verlängerung beantragen.

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Was sollte ich noch wissen?

Umfassende Hinweise erhalten Sie auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.

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Bemerkungen

Verfahrensablauf

Antragstellung

Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

Den Antrag stellen Sie schriftlich beim örtlich zuständigen Jugendamt, Sie können ihn dort auch persönlich zur Niederschrift geben. Zum Antrag reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.

Erteilung der Pflegeerlaubnis

Das Jugendamt prüft, ob Sie als Kindertagespflegeperson geeignet sind. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt das Jugendamt die Pflegeerlaubnis.
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 9841472 Kinder
Zuständige Behörden: