Stadt Ober-Ramstadt
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Tagesmutter/Tagesvater - Erlaubnis zur Kindertagespflege
| Leistungsbeschreibung |
Sie möchten als Tagesmutter oder Tagesvater (Tagespflegeperson) tätig werden? Zur Kindertagespflege benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn alle der folgenden Kriterien zutreffen:
HINWEIS: In Kindertagespflege werden hauptsächlich Kinder unter drei Jahren betreut, möglich ist aber eine Betreuung bis zum 14. Lebensjahr.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes gibt Ihnen Auskunft zu Ihren Fragen rund um die Kindertagespflege. Das Jugendamt ist auch zuständig für die Erteilung der Pflegeerlaubnis. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis zu stellen und als Tagesmutter oder Tagesvater tätig werden zu können. Dazu zählen beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis oder der Nachweis für die Teilnahme an einem Kurs “Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern“. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Für den Antrag und die Bearbeitung fallen keine Kosten oder Gebühren an. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Pflegeerlaubnis ist in der Regel auf fünf Jahre befristet. Vor Ablauf der Frist können Sie die Verlängerung beantragen. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Umfassende Hinweise erhalten Sie auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes. |
| Bemerkungen |
Verfahrensablauf |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Kinder |
| Zuständige Behörden: |






