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8966101 2012/03/07 09/22/45

Tierbörse (Veranstaltung), Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen mindestens vier Wochen, Hunde- und Katzenausstellungen mindestens acht Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Die vom Veterinäramt auszustellende Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

Demgemäß gilt: Wer

  • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte
  • Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen
     

will, bedarf einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.

9034087
An wen muss ich mich wenden?

Das Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

In dem formlosen Antrag sind Angaben wie, Nennung des Veranstalters (Vorname, Name , Anschrift), Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes und Angaben zu den Tieren und Tierarten, erforderlich.

9034089
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss mindestens 4 Wochen, für Hunde- und Katzenausstellungen mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958622 Tierhaltung
8965621 Landwirtschaft/Veterinärwesen
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg