Stadt Ober-Ramstadt
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Tierbörse (Veranstaltung), Erlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen mindestens vier Wochen, Hunde- und Katzenausstellungen mindestens acht Wochen vor Beginn gemeldet werden. Die vom Veterinäramt auszustellende Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
will, bedarf einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Das Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
In dem formlosen Antrag sind Angaben wie, Nennung des Veranstalters (Vorname, Name , Anschrift), Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes und Angaben zu den Tieren und Tierarten, erforderlich. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Anmeldung muss mindestens 4 Wochen, für Hunde- und Katzenausstellungen mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Tierhaltung Landwirtschaft/Veterinärwesen |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






