Stadt Ober-Ramstadt
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Tiergehegegenehmigung
| Leistungsbeschreibung |
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo sind (vgl. "Zoo-Genehmigung“). Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind der oberen Naturschutzbehörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig ist in Hessen die obere Naturschutzbehörde des jeweiligen Regierungspräsidiums, in dessen Bezirk sich das Gehege befindet. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Weitere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen und Anforderungen erhalten Sie bei den oberen Naturschutzbehörden der Regierungspräsidien unter den nachfolgenden Internet-Adressen: |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Tierhaltung Umwelt |
| Zuständige Behörden: |






