Stadt Ober-Ramstadt
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Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an das Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Gebühren werden erhoben nach
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen. |
| Rechtsgrundlage |
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






