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9106678 2012/04/30 07/25/06

Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Soll die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt werden, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.

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Welche Gebühren fallen an?

Gebühren werden erhoben nach

  • der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
  • der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.

9533041
Rechtsgrundlage 9226843
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: