Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Tierseuchen
| Leistungsbeschreibung |
Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch. Weitere Informationen zum Thema "Tierseuchen" erhalten Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich dem zuständigen Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Folgende Angaben sind hierbei hilfreich:
Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern (z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen). |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Nach dem Tierseuchengesetz können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gefahr / Gefahrenabwehr Tierkrankheiten / Tiermedizin |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






