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9106233 2011/07/25 16/14/34

Transportgenehmigung (Abfalltransporte)

Leistungsbeschreibung

Wer Abfälle zur Beseitigung oder gefährliche Abfälle zur Verwertung gewerbsmäßig transportiert, muss Inhaber einer Transportgenehmigung sein.
Wer jedoch Abfälle transportiert, die im Rahmen seiner Tätigkeiten anfallen (z. B. Dachdecker), benötigt keine Transportgenehmigung.
Die Transportgenehmigungspflicht gilt auch bei internationalen Abfallverbringungen und richtet sich daher auch an Beförderer (auch ausländische) im grenzüberschreitenden Verkehr.

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An wen muss ich mich wenden?

Die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien prüfen und erteilen Transportgenehmigungen für Betriebe, die Ihren Hauptsitz im jeweiligen Dienstbezirk haben.

Betriebe, die keinen Hauptsitz oder keine Niederlassung in Deutschland haben, können hessenweit zentral in der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Transportgenehmigung erhalten.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

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Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung wird – bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen – bundesweit, für alle Abfallarten und unbefristet erteilt. Es entstehen Gebühren in Höhe von 1000,- €.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

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Rechtsgrundlage
  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
  • Transportgenehmigungsverordnung (TgV)
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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rp-darmstadt.de, www.rp-giessen.de und www.rp-kassel.de.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961045 Transport/Logistik
Zuständige Behörden: