Stadt Ober-Ramstadt
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Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten , Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz
| Leistungsbeschreibung |
Airbags und Gurtstraffer enthalten pyrotechnische Stoffe (Zünder). Deshalb unterliegen sie dem Sprengstoffgesetz. Bei unsachgemäßer Handhabung gehen von diesen Bauteilen erhebliche Gefahren aus, die zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen können. Montage- und Demontage von Airbag-Modulen und Gurtstraffern dürfen nur von sachkundigem, geschultem Personal durchgeführt werden.
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| An wen muss ich mich wenden? |
an das zuständige Regierungspräsidium. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die betreffenden Beschäftigten müssen auf Anforderung der Behörde ihre eingeschränkte Fachkunde durch Vorlage einer Bescheinigung über die Teilnahme an einer einschlägigen Schulung über den erlaubnisfreien Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten nachweisen können. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten nach Sprengstoffrecht an. |
| Rechtsgrundlage |
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






