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8959229 2010/06/21 21/21/15

Umsatzsteuerbefreiung

Leistungsbeschreibung

Das Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Steuerbefreiungsvorschriften vor.

Von der Umsatzsteuer befreit werden können:

  • kulturelle Einrichtungen sowie
  • allgemein bildende und berufsbildende Einrichtungen

wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen.

Notwendig ist eine entsprechende Bescheinigung Ihres zuständigen Regierungspräsidiums. Dort erhalten Sie nähere Informationen.

9023916
An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidium

9023917

Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958298 Steuern und Sozialabgaben
8961055 Steuern
Zuständige Behörden: