Stadt Ober-Ramstadt
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Umsatzsteuerbefreiung
| Leistungsbeschreibung |
Das Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Steuerbefreiungsvorschriften vor. Von der Umsatzsteuer befreit werden können:
wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen. Notwendig ist eine entsprechende Bescheinigung Ihres zuständigen Regierungspräsidiums. Dort erhalten Sie nähere Informationen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Regierungspräsidium |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Steuern und Sozialabgaben Steuern |
| Zuständige Behörden: |






