Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Unterhaltsheranziehung
| Leistungsbeschreibung |
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






