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8964910 2012/04/03 14/04/21

Unterhaltsheranziehung

Leistungsbeschreibung

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

9012627
An wen muss ich mich wenden?

Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.

9012628
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958417 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg