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Mit Zuschüssen für fachkundige Beratungen soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Angehöriger der Freien Berufe gestärkt und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen erleichtert werden. Folgende Beratungen sind förderfähig:
- allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zur Einführung und Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen
- spezielle Beratungen, insbesondere zu folgenden Themen:
- Technologie und Innovation
- Außenwirtschaft
- Kooperationen
- Mitarbeiterbeteiligung
- Fachkräftegewinnung und –sicherung
- Compliance
- Arbeitsschutz
- Unternehmensübergabe
- besondere Beratungen:
- zum Umweltschutz
- für Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden
- zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- für Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden
- zur besseren Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergund in den Betrieb
Nicht förderfähig sind folgende Beratungen: - die aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden
- deren Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen bzw. weiteren Beratungen gerichtet ist
- die überwiegend die Gestaltung und Erstellung von Werbematerialien oder Internetseiten zum Inhalt haben
- die überwiegend Aquisitions- und Vermittlungstätigkeiten zur Inhalt haben
- die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten oder gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben
- von Unternehmen in Schwierigkeiten sowie von Unternehmen der Primärerzeugung oder zum Erwerb von Fahrzeugen bei Unternehmen des Transportsektors
- im Rahmen der Existenzgründung
- bei einem bestehenden gesetzlichen Anspruch gegen einen Dritten auf thematisch vergleichbare Beratungen
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung)
Höhe der Förderung
alte Bundesländer einschließlich Berlin: 50 Prozent der vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Netto-Beratungskosten, maximal EUR 1.500
neue Bundesländer sowie Regierungsbezirk Lüneburg: 75 Prozent der vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Netto-Beratungskosten, maximal EUR 1.500
Höchstbetrag
Bei allgemeinen, speziellen und besonderen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt EUR 3.000 im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Die drei verschiedenen Beratungsarten können also mit Zuschüssen von zusammen maximal EUR 9.000 gefördert werden. Voraussetzung hierbei ist jedoch eine strikte thematische Trennung der jeweiligen Beratungen. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind: - kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (nach EU-Definition)
- Angehörige der Freien Berufe
Weitere Voraussetzungen:
- mindestens einjähriges Bestehen am Markt
- Sitz und Geschäftsbetrieb oder Zweigniederlassung des zu beratenen Unternehmens oder der beratenden Praxis in Deutschland
- Antragsberechtigt sind Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als EUR 50 Millionen oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als EUR 43 Millionen erzielten. Das Unternehmen darf die Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten (EU KMU-Definition).
- Durchführung der Beratung durch einen selbstständigen Berater oder ein Beratungsunternehmen, dessen Umsatz zu mehr als 50 Prozent mit entgeltlicher Unternehmensberatung erzielt wird. Ab 01.07.2012 muss der Berater oder das Beratungsunternehmen über ein Qualitätssicherungssystem verfügen.
- Beratungsrechnung vor Antragstellung in voller Höhe vom Antragsteller bezahlt
Unabhängig vom Beratungsbedarf ist die Förderung ausgeschlossen bei:
- Unternehmen oder Angehörigen der Freien Berufe, die selbst unternehmensberatend tätig sind oder tätig werden wollen (Unternehmens- Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer)
- Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt sind
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder gegen die eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder betrieben wird. Dasselbe gilt für Antragsteller, wenn diese eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
- gemeinnützigen Unternehmen und Vereinen sowie Stiftungen
- Unternehmen, die über die Beratung mit dem Berater im Rechtsstreit liegen
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