Logo Ober-Ramstadt
Home   Aktuelles   Rathaus   Wirtschaft   Angebote   Stadtplan  

Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen

9992534 2011/07/06 11/36/41

Unternehmenskarte

Leistungsbeschreibung

Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.

Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind. Mit der Unternehmenskarte werden die auf dem digitalen Kontrollgerät gespeicherten Daten aus der Benutzung des Fahrzeugs durch andere Unternehmen gesperrt.

Unternehmenskarten werden an den Unternehmer oder die nach dem Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufener Personen übergeben.
 

9992562
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH).

9992560
Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antragsteller hat folgende Angaben zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen:

  • Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
  • Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie Anschrift des Unternehmers; bei juristischen Personen der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Person sowie einer für den Fahrzeugeinsatz verantwortlichen Person
  • ggf. Vertretungsvollmacht
     
9992559
Welche Gebühren fallen an?

Bei der Bestellung einer Unternehmenskarte wird eine Gebühr bis zu 23,00 Euro zuzüglich 12,00 Euro KBA-Gebühren berechnet.

9992558
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

9992557
Rechtsgrundlage

 

9992556
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu den Fahrerkarten und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie über das Kraftfahrt-Bundesamt.

9992554
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8957850 Besondere Erlaubnisse
8958393 Fahrerlaubnis / Führerschein
Zuständige Behörden: