Stadt Ober-Ramstadt
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Unterrichtung oder Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe
| Leistungsbeschreibung |
Wer gewerbsmäßig fremdes Eigentum oder fremde Personen bewachen will, bedarf nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) einer Erlaubnis. Voraussetzung für diese Erlaubnis ist unter anderem eine entsprechende Unterrichtung oder ein Sachkundenachweis. Wer als Selbstständiger das Bewachungsgewerbe ausüben will, muss an einem Unterrichtungsverfahren von mindestens 80 Unterrichtsstunden teilgenommen haben. Entsprechendes gilt für gesetzliche Vertreter und Betriebsleiter von Bewachungsunternehmen. Für alle anderen Mitarbeiter, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden sollen, schreibt die Bewachungsverordnung ein mindestens 40-stündiges Unter-richtungsverfahren vor.
Durch die Unterrichtung oder erforderlichenfalls die Sachkundeprüfung bei der IHK sollen die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes bzw. der Bewachungstätigkeit notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglichen.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig für die Durchführung der Unterrichtungsverfahren und die Abnahme der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern. Es spielt keine Rolle, bei welcher Industrie- und Handelskammer an einem Unterrichtungsverfahren teilgenommen wurde; die ausgestellten Teilnahmebescheinigungen haben bundesweite Gültigkeit. Gleiches gilt für die Sachkundeprüfung . Unterrichtungen und Sachkundeprüfungen bieten in Hessen die Industrie- und Handelskammern Frankfurt am Main, Lahn-Dill, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, Fulda und Kassel an. Für die Industrie- und Handelskammern Wiesbaden und Darmstadt bietet die IHK Frankfurt am Main die Sachkundeprüfung und Unterrichtung an. Für die Industrie- und Handelskammern Gießen-Friedberg und Limburg bietet die Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill die Sachkundeprüfung und Unterrichtung an. Die Anmeldung für die Unterrichtung oder Prüfung erfolgt bei den Industrie- und Handelskammern direkt. Dies ist bundesweit möglich. Die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung kann schon vor Antragstellung beim Ordnungsamt absolviert werden. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die Anmeldung zu den Unterrichtungen erfolgt bei den Industrie- und Handelskammern und setzt lediglich den Nachweis über die entrichtete Gebühr voraus. Zur Feststellung der Identität ist ein Ausweis (etwa Bundespersonalausweis) mitzubringen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Da jede Industrie- und Handelskammern kostendeckende Gebühren erheben muss, können diese unterschiedlich hoch sein. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Neben der Erlaubnis nach § 34a GewO ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Zudem kann der Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins erforderlich bzw. gewünscht sein, da diese Erlaubnisse nicht in der Erlaubnis nach § 34a GewO enthalten sind. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






