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8965743 2011/08/04 08/08/24

Veränderungssperren nach § 34 des Hessischen Straßengesetzes

Leistungsbeschreibung

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.

Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

9031644
Rechtsgrundlage

§ 34 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
 

9031645
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961058 Bauwesen
Zuständige Behörden: Stadt Ober-Ramstadt - FB III - Städtebauliche Planung