Stadt Ober-Ramstadt
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Veranstaltungsgenehmigung
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, die nicht dem Straßenverkehrsrecht unterliegt, müssen Sie ggf. hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig, spätestens aber ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich beantragen. Besteht keine Erlaubnis-, sondern nur eine Anzeigepflicht, sollten Sie dieser ebenfalls frühzeitig nachkommen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die Anzeige hat folgende Angabe zu enthalten:
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich. |
| Rechtsgrundlage |
Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) Hessisches Straßengesetz (HStrG) Sondernutzungssatzungen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Veranstaltungen |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Öffentliche Sicherheit & Ordnung |






