Stadt Ober-Ramstadt
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Verbraucherinformationsgesetz
| Leistungsbeschreibung |
Mit dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), welches am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist, erhält der Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über Erzeugnisse nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Das bedeutet, dass Sie mit einem schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde vorhandene Informationen über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein erhalten können.
Weiterführende Informationen bietet das Verbraucher-Fenster Hessen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
In Hessen sind die folgenden Behörden jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich auskunftspflichtig:
Nähere Informationen können auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - www.hmuelv.hessen.de - unter der Rubrik „Verbraucher- und Tierschutz“, Stichwort „Lebensmittelüberwachung“ abgerufen werden.
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| Welche Gebühren fallen an? |
Es werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben, die für jeden Einzelfall je nach Aufwand berechnet werden. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Aktuelle Warnungen und Informationen finden Sie auf dem Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) "lebensmittelwarnung.de". |
| Bemerkungen |
Fachlich freigegeben durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Stand: 10. Mai 2012 |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Verbraucherschutz |
| Zuständige Behörden: |






