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9019083 2012/05/11 10/42/35

Verbraucherinformationsgesetz

Leistungsbeschreibung

Mit dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), welches am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist, erhält der Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über Erzeugnisse nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Das bedeutet, dass Sie mit einem schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde vorhandene Informationen über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein erhalten können.

Ihr Anspruch auf Erhalt von Informationen für Jedermann umfasst dabei Daten über:

  • Verstöße gegen das Lebensmittel- und das Futtermittelrecht;
  • Gefahren/Risiken, die von Erzeugnissen für Verbraucher ausgehen;
  • Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung, Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen;
  • Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren;
  • Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Verbraucherschutz sowie Statistiken über abschließend aufgeführte festgestellte Verstöße.

Weiterführende Informationen bietet das Verbraucher-Fenster Hessen.

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An wen muss ich mich wenden?

In Hessen sind die folgenden Behörden jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich auskunftspflichtig:

Nähere Informationen können auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - www.hmuelv.hessen.de - unter der Rubrik „Verbraucher- und Tierschutz“, Stichwort „Lebensmittelüberwachung“ abgerufen werden.

 

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Welche Gebühren fallen an?

Es werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben, die für jeden Einzelfall je nach Aufwand berechnet werden.
Der Zugang zu Informationen über Verstöße im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG erfolgt kostenfrei.
Für die Prüfung eines Antrags, der abgelehnt wird, werden Gebühren erhoben.

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Rechtsgrundlage

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

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Was sollte ich noch wissen?

Aktuelle Warnungen und Informationen finden Sie auf dem Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) "lebensmittelwarnung.de".

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Bemerkungen

Fachlich freigegeben durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Stand: 10. Mai 2012
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8965666 Verbraucherschutz
Zuständige Behörden: