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10012732 2011/08/09 13/35/21

Verbraucherschutz, Online-Schlichter

Leistungsbeschreibung

Sie wohnen in Hessen oder Baden Württemberg, haben im Internet einen Vertrag mit einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland abgeschlossen und nun Probleme mit Ihrem Vertragspartner?

Der unabhängige und neutrale Online-Schlichter könnte Ihren Streitfall schlichten. Er wird auch tätig für Verbraucher aus dem gesamten EU-Raum, einschließlich Deutschlands, wenn das Unternehmen, mit dem er den Vertrag abgeschlossen hat, in Hessen oder Baden-Württemberg einen Sitz hat.

Der Schlichter ist Volljurist, also zum Richteramt befähigt, und fachlich auf den Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs spezialisiert. Er steht neutral zwischen Verbraucher und Unternehmer, während er eine Lösung unter Hinweis auf die bestehende Rechtslage vermittelt.

Vor Einschaltung des Schlichters soll sich der Verbraucher nach Möglichkeit bereits um eine einvernehmliche Lösung mit dem Unternehmen bemüht haben. Ausnahmsweise ist ein solcher vorheriger Einigungsversuch entbehrlich. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Einigungsversuch schon im Vorhinein aussichtslos erscheint, wenn eine Kontaktaufnahme aus sprachlichen Gründen nicht möglich ist oder wenn der Verbraucher aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, mit dem Unternehmer in Kontakt zu treten.

Das Verfahren beginnt mit einer Antragstellung durch den Verbraucher.

Anschließend wird der Fall durch den Schlichter auf Zuständigkeit der Schlichtungsstelle sowie die Erfolgsaussichten des geltend gemachten Anspruchs überprüft. Die Schlichtungsstelle lehnt Anträge ab, wenn

  • die Schlichtungsstelle unzuständig ist,
  • der Gegenstand der Streitigkeit bereits bei einem Gericht anhängig war oder während des Verfahrens anhängig gemacht wird,
  • die Streitigkeit bereits durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist,
  • der Anspruch bei Antragsstellung bereits verjährt ist und der Anspruchsgegner sich auf die Verjährung beruft,
  • der Antrag offensichtlich unbegründet ist.


Ansonsten leitet der Schlichter den Antrag an den Antragsgegner weiter. Er schildert den durch den Antragssteller vorgebrachten Sachverhalt und nimmt eine objektive Einschätzung nach der bestehenden Rechtslage vor. Der Antragsgegner erhält innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur tatsächlichen und rechtlichen Stellungnahme. Lässt sich der Antragsgegner nicht auf eine Schlichtung ein, endet das Verfahren.

Ansonsten unterbreitet der Schlichter nach Anhörung der Parteien einen Schlichtungsvorschlag. Grundlage der Entscheidung des Schlichters ist das geltende Recht. Der Schlichtungsvorschlag wird begründet. Die Parteien sind an den Vorschlag des Schlichters nicht gebunden.

Der Schlichter bringt das Verfahren grundsätzlich innerhalb von drei Monaten zum Abschluss. Das Verfahren endet grundsätzlich mit Annahme des Schlichtungsvorschlags durch die Parteien. Bei Nichtannahme erklärt der Schlichter das Schlichtungsverfahren für gescheitert.

 

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An wen muss ich mich wenden?

im Internet unter www.online-schlichter.de

Der Online-Schlichter ist zuständig für zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern, die einen Vertrag unter Verwendung des Internets geschlossen haben.

An ihn können sich wenden:

  • Verbraucher mit Wohnsitz in Baden-Württemberg oder Hessen, wenn Antragsgegner ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist und
  • Verbraucher aus dem übrigen EU-Raum einschließlich Deutschlands, wenn Antragsgegner ein Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg oder Hessen ist.
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Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antragstellung hat über ein Online-Formular zu erfolgen. Anzugeben ist neben Name und Anschrift der Vertragspartner eine präzise Sachverhaltsschilderung. Dokumente, die den Sachverhalt belegen, sollen nach Möglichkeit über ein Formular in einem gängigen Dateiformat hochgeladen werden. Die gesamte Kommunikation zwischen der Schlichtungsstelle und den Verfahrensbeteiligten soll nach Möglichkeit ausschließlich über das Internet erfolgen.

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Welche Gebühren fallen an?

Die Schlichtung ist für die Verfahrensbeteiligten kostenlos. Ihre eigenen Aufwendungen während des Verfahrens tragen die Verfahrensbeteiligten selbst.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die gesetzlichen Regelungen über den Widerruf von Verträgen und über die Verjährungsfristen sind auch dann zu beachten, wenn ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wird.

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Rechtsgrundlage

Schlichtungsordnung des Online-Schlichters Baden-Württemberg und Hessen

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Was sollte ich noch wissen?

Die Schlichtungsstelle bemüht sich während des gesamten Schlichtungsverfahrens um eine außergerichtliche Streitbeilegung zwischen den Parteien. Aufgrund der Freiwilligkeit des Verfahrens hängt die Beilegung jedoch von den Parteien ab. Eine Gewähr für eine Beilegung des Streitfalls kann daher nicht übernommen werden. Insoweit scheidet auch eine Haftung der Schlichtungsstelle aus.

Die Schlichtungsstelle übernimmt keine Verantwortung für die Wahrung von Fristen wie z.B. Widerrufsfristen oder Verjährungsfristen.
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8965666 Verbraucherschutz
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