Stadt Ober-Ramstadt
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Verbraucherschutz, Online-Schlichter
| Leistungsbeschreibung |
Sie wohnen in Hessen oder Baden Württemberg, haben im Internet einen Vertrag mit einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland abgeschlossen und nun Probleme mit Ihrem Vertragspartner?
Der Schlichter bringt das Verfahren grundsätzlich innerhalb von drei Monaten zum Abschluss. Das Verfahren endet grundsätzlich mit Annahme des Schlichtungsvorschlags durch die Parteien. Bei Nichtannahme erklärt der Schlichter das Schlichtungsverfahren für gescheitert.
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| An wen muss ich mich wenden? |
im Internet unter www.online-schlichter.de An ihn können sich wenden:
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die Antragstellung hat über ein Online-Formular zu erfolgen. Anzugeben ist neben Name und Anschrift der Vertragspartner eine präzise Sachverhaltsschilderung. Dokumente, die den Sachverhalt belegen, sollen nach Möglichkeit über ein Formular in einem gängigen Dateiformat hochgeladen werden. Die gesamte Kommunikation zwischen der Schlichtungsstelle und den Verfahrensbeteiligten soll nach Möglichkeit ausschließlich über das Internet erfolgen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Schlichtung ist für die Verfahrensbeteiligten kostenlos. Ihre eigenen Aufwendungen während des Verfahrens tragen die Verfahrensbeteiligten selbst. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die gesetzlichen Regelungen über den Widerruf von Verträgen und über die Verjährungsfristen sind auch dann zu beachten, wenn ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wird. |
| Rechtsgrundlage |
Schlichtungsordnung des Online-Schlichters Baden-Württemberg und Hessen |
| Was sollte ich noch wissen? |
Die Schlichtungsstelle bemüht sich während des gesamten Schlichtungsverfahrens um eine außergerichtliche Streitbeilegung zwischen den Parteien. Aufgrund der Freiwilligkeit des Verfahrens hängt die Beilegung jedoch von den Parteien ab. Eine Gewähr für eine Beilegung des Streitfalls kann daher nicht übernommen werden. Insoweit scheidet auch eine Haftung der Schlichtungsstelle aus. Die Schlichtungsstelle übernimmt keine Verantwortung für die Wahrung von Fristen wie z.B. Widerrufsfristen oder Verjährungsfristen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
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| Zuständige Behörden: |






