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9019041 2010/06/29 08/32/24

Verbraucherschutz, Zugelassene private Sachverständige

Leistungsbeschreibung

Amtlich zurückgelassene Gegen- und Zweitproben von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen dürfen nur durch hierfür zugelassene private Sachverständige untersucht werden.

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An wen muss ich mich wenden?

In der Übersicht des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie die in Hessen zugelassenen und anerkannten privaten Sachverständigen zur Untersuchung amtlich zurückgelassener Proben.

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz finden Sie, nach Bundesländer aufgelistet, alle in Deutschland zugelassenen und anerkannten privaten Sachverständigen zur Untersuchung amtlich zurückgelassener Proben.

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Rechtsgrundlage 9034125
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8965666 Verbraucherschutz
9722832 Sachverständige
Zuständige Behörden: