Stadt Ober-Ramstadt
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Verbraucherschutz, Zugelassene private Sachverständige
| Leistungsbeschreibung |
Amtlich zurückgelassene Gegen- und Zweitproben von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen dürfen nur durch hierfür zugelassene private Sachverständige untersucht werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
In der Übersicht des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie die in Hessen zugelassenen und anerkannten privaten Sachverständigen zur Untersuchung amtlich zurückgelassener Proben. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Verbraucherschutz Sachverständige |
| Zuständige Behörden: |






