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10136853 2012/02/23 08/56/22

Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition

Leistungsbeschreibung

Der Versender von zivilen Explosivstoffen beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).

Voraussetzungen

In der Regel Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht.
 

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An wen muss ich mich wenden?

BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.

Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.

Sie können das Verfahren auch  über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen

 

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an:

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Welche Fristen muss ich beachten?

Das Verfahren dauert ein bis zwei Wochen.

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Rechtsgrundlage 10136931
Was sollte ich noch wissen?

Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961061 Vorschriften
Zuständige Behörden: