Stadt Ober-Ramstadt
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Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition
| Leistungsbeschreibung |
Der Versender von zivilen Explosivstoffen beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer). Voraussetzungen |
| An wen muss ich mich wenden? |
BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe. Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM. Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen |
| Welche Gebühren fallen an? |
Es fallen Gebühren an: |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Das Verfahren dauert ein bis zwei Wochen. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
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Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






