Stadt Ober-Ramstadt
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Vergabe einer Identifikationsnummer zum Nachweis der Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Explosivstoffs im Geltungsbereich des SprengG
| Leistungsbeschreibung |
Vor der erstmaligen Verwendung eines zivilen Explosivstoffes oder pyrotechnischen Gegenstandes muss dieser der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung angezeigt werden. Die BAM bestätigt oder passt die Anleitung den nationalen Vorschriften an und vergibt eine Identifikationsnummer Voraussetzungen |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe. Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM. Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Es fallen Gebühren an: |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Das Verfahren dauert ein bis drei Monate. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Genehmigungen/Bescheinigungen Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






