Stadt Ober-Ramstadt
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Verkauf/Versteigerung landeseigener Grundstücke, Immobilien und Gegenstände
| Leistungsbeschreibung |
Das Land verkauft an Private Immobilien, die nicht mehr zur Erfüllung von Landeszwecken benötigt werden und deshalb für das Land entbehrlich sind. Immobilien, die dem Land aus Erbschaften zufallen, weil keine anderen Erben vorhanden sind oder die Erben die Erbschaft ausschlagen, werden ebenfalls verkauft. Andere Gegenstände, die aus Erbschaften dem Land zufallen, wie Geschirr, Schmuck oder auch Kfz werden durch die hessischen Finanzämter versteigert; außerdem versteigern die Finanzämter auch im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändete Gegenstände. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Das Hessische Immobilienmanagement (www.hi.hessen.de) ist für Grundstücksveräußerungen zuständig, soweit es sich nicht um Forstliegenschaften handelt, für die der Landesbetrieb Hessen-Forst (www.hessen-forst.de) zuständig ist oder um Domänengrundstücke, die von der Hessischen Landgesellschaft (www.hlg.org) verwaltet und veräußert werden. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Grundstückskauf Erbschaftsantritt / Erbfall Sonstiges |
| Zuständige Behörden: |






