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9018860 2010/10/06 16/08/22

Verkauf/Versteigerung landeseigener Grundstücke, Immobilien und Gegenstände

Leistungsbeschreibung

Das Land verkauft an Private Immobilien, die nicht mehr zur Erfüllung von Landeszwecken benötigt werden und deshalb für das Land entbehrlich sind.

Immobilien, die dem Land aus Erbschaften zufallen, weil keine anderen Erben vorhanden sind oder die Erben die Erbschaft ausschlagen, werden ebenfalls verkauft.

Andere Gegenstände, die aus Erbschaften dem Land zufallen, wie Geschirr, Schmuck oder auch Kfz werden durch die hessischen Finanzämter versteigert; außerdem versteigern die Finanzämter auch im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändete Gegenstände.

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An wen muss ich mich wenden?

Das Hessische Immobilienmanagement (www.hi.hessen.de) ist für Grundstücksveräußerungen zuständig, soweit es sich nicht um Forstliegenschaften handelt, für die der Landesbetrieb Hessen-Forst (www.hessen-forst.de) zuständig ist oder um Domänengrundstücke, die von der Hessischen Landgesellschaft (www.hlg.org) verwaltet und veräußert werden.

Versteigerungen der Finanzämter erfolgen zunehmend auf elektronischem Weg im Internet unter www.zoll-auktion.de.

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Rechtsgrundlage

§ 12 HaushaltsplanG

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958328 Grundstückskauf
8958381 Erbschaftsantritt / Erbfall
8958667 Sonstiges
Zuständige Behörden: