Logo Ober-Ramstadt
Home   Aktuelles   Rathaus   Wirtschaft   Angebote   Stadtplan  

Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen

9835338 2011/11/10 09/28/32

Verkauf von Kleinfeuerwerk und Kleinstfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2), Anzeige

Leistungsbeschreibung

Der beabsichtigte Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1 und 2 ist dem zuständigen Regierungspräsidium mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.
Wenn jährlich wiederkehrend pyrotechnische Gegenstände verkauft werden, reicht die einmalige Anzeige.
Eine erneute Anzeige wird erforderlich, wenn sich gegenüber der Erstanzeige Veränderungen ergeben haben (z. B. Änderung der Anschrift, Änderungen bei den verantwortlichen Personen) oder der Verkauf eingestellt wird.
Für jede Verkaufseinrichtung muss eine ausreichende Anzahl verantwortlicher Personen bestellt werden, die als Aufsichtspersonen für den Verkauf und oder die Aufbewahrung tätig werden. Diese Personen sind durch innerbetriebliche Organisation zu bestellen.
 

9835390
An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das Dezernat Arbeitsschutz bei dem zuständigen Regierungspräsidium in Kassel, Gießen oder Darmstadt.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
 

9835389
Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Anzeige sind die mit der Leitung der Verkaufseinrichtung beauftragten Personen zu benennen.

Sie können das auf den Internetseiten der Regierungspräsidien bereitgestellte Formular nutzen.

 

9835388
Welche Gebühren fallen an?

Keine.

9835387
Rechtsgrundlage

§ 14 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe - Sprengstoffgesetz - (SprengG)

9835386
Was sollte ich noch wissen?

Umfassende Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel

9835382
Bemerkungen

siehe dazu auch das Informationsfaltblatt "Verkauf und Aufbewahrung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1 und 2 im inzelhandel"

abzurufen unter:

Homepage: www.arbeitsschutz-hessen.de

oder:

Homepage: www.sozialministerium.hessen.de; Rubrik Arbeitsschutz
 

9835381
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: