Stadt Ober-Ramstadt
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Verkehr mit Taxen, Genehmigung
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie gewerbliche Personenbeförderung mit Pkw durchführen wollen, die Sie an behördlich zugelassenen Stellen bereithalten und mit denen Sie Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführen, benötigen Sie eine Genehmigung. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig ist in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern der Gemeindevorstand, im Übrigen der Kreisausschuss am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Unternehmens. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung soll enthalten
Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die ein Urteil über die Zuverlässigkeit des Antragstellers und die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs ermöglichen.
Die Genehmigungsbehörde kann weitere Angaben und Unterlagen, insbesondere Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, verlangen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Für die Erteilung einer Genehmigung für die Ausführung eines Verkehrs mit Taxen wird eine Gebühr in Höhe von 100 bis 1.465 € erhoben. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Eingang bei der Genehmigungsbehörde zu entscheiden. Kann die Prüfung des Antrags in dieser Zeit nicht abgeschlossen werden, ist die Frist vor ihrem Ablauf in einem den Antragstellern mitzuteilenden Zwischenbescheid um den Zeitraum zu verlängern, der notwendig ist, um die Prüfung abschließen zu können. Die Verlängerung der Dreimonatsfrist darf höchstens 3 Monate betragen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird. |
| Rechtsgrundlage |
§§ 47, 12, 13, 15 Abs. 1 S. 2 bis 5 des Personenbeförderungsgesetzes, |
| Was sollte ich noch wissen? |
Die Genehmigung wird bei Neubewerbern für die Dauer von zwei Jahren erteilt. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






