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8960230 2011/01/20 14/57/02

Verkehrswertgutachten

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie z.B. im Rahmen von Kaufverhandlungen oder Familienrechtsangelegenheiten (Erbauseinandersetzungen) den Verkehrswert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Rechts am Grundstück benötigen, können Sie diesen im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens ermitteln lassen.

Der Verkehrswert ist als ein Marktwert definiert, der zum Zeitpunkt seiner Ermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Voraussetzung:
Ein Verkehrswertgutachten wird auf Antrag erstellt. Antragsberechtigt sind u. a. die Eigentümerinnen und Eigentümer, ihnen gleichgestellte Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist.

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An wen muss ich mich wenden?

Verkehrswertgutachten erstellen die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen. Verkehrswertgutachten werden auch von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erarbeitet.

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Welche Gebühren fallen an?

Für die von den „Gutachterausschüssen für Immobilienwerte in Hessen“ erstellten Verkehrwertgutachten werden Gebühren nach der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) erhoben.

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Rechtsgrundlage

Hessische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB)
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958319 Bauplanung
Zuständige Behörden: