Stadt Ober-Ramstadt
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Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht / CITES
| Leistungsbeschreibung |
Exemplare von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die im Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind, benötigen für einen Verkauf (auch Tausch) oder jede sonstige entgeltliche Nutzung eine Vermarktungsgenehmigung. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Ein entsprechender Antrag ist bei der oberen Naturschutzbehörde bei den Regierungspräsidien zu stellen. Das Antragsformular und weitere Informationen sind unter den folgenden Internet-Adressen der Regierungspräsidien erhältlich Einen schnellen Zugriff darauf, ob eine bestimmte Tier- oder Pflanzenart einer der oben genannten Kategorien unterliegt, erhalten Sie mit WISIA (Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz), das vom Bundesamt für Naturschutz bereitgestellt wird. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Warenwert des zu vermarktenden Exemplars. |
| Rechtsgrundlage |
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Jagd Tierhaltung |
| Zuständige Behörden: |






