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9938173 2012/03/06 10/51/37

Vermittlungsgutschein

Leistungsbeschreibung

Die Agenturen für Arbeit beraten, vermitteln und gewähren finanzielle Hilfen mit dem Ziel, die Aufnahme einer Beschäftigung zu fördern.

Wenn Sie nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten Sie auf Antrag einen Vermittlungsgutschein. Maßgebend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten drei Monaten vor der Antragstellung.

Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie private Arbeitsvermittlungen oder eine Jobagentur Ihrer Wahl einschalten und deren Dienste in Anspruch nehmen.

Hinweis: Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können Sie grundsätzlich ebenfalls einen Vermittlungsgutschein bei dem Träger der Grundsicherung (Jobcenter) beantragen. Anders als bei den Agenturen für Arbeit besteht bei den Trägern der Grundsicherung jedoch kein Rechtsanspruch darauf.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (auch ruhender Anspruch).
  • Sie sind noch nicht vermittelt
    • nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten oder
    • während oder nach der Teilnahme an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM).

Hinweis: Falls Sie eine Arbeitsgelegenheit ("Zusatzjob") oder eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) wahrnehmen oder zuletzt wahrgenommen haben, können Sie einen Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten.

In die Frist der drei Monate werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen Sie an Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben (im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch). Die Dreimonatsfrist verlängert sich also um solche Zeiten.
 

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An wen muss ich mich wenden?
  • die örtliche Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) oder
  • das örtlich zuständige Jobcenter (gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur und des kommunalen Trägers oder der zugelassene kommunale Träger)
  • den zugelassenen kommunalen Träger


 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Formlose Antragstellung

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Welche Gebühren fallen an?

Als Höchstgrenze für die private Vermittlung auf Gutschein von der Arbeitsagentur sind gesetzlich EUR 2.000 festgelegt (bis zu EUR 2.500 für Langzeitarbeitslose und behinderte Menschen). Ihnen entstehen damit keine Kosten.

(Die Auszahlung erfolgt in Raten direkt an die privaten Vermittler.)

 

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Welche Fristen muss ich beachten?
  • Der Vermittlungsgutschein gilt für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten. Danach erhalten Sie auf Wunsch einen neuen Gutschein, wenn Sie die Voraussetzungen dafür noch erfüllen.
  • Der Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein besteht längstens bis zum 31. Dezember 2011. Über eine Verlängerung entscheidet der Bundestag im Laufe dieses Jahres.
  • Sollten die Anspruchsvoraussetzungen zeitnah wegfallen (Beispiel: Restanspruch auf Arbeitslosengeld von weniger als drei Monaten), so wird Ihnen der Vermittlungsgutschein mit einer entsprechend verkürzten Gültigkeit ausgehändigt
     
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Rechtsgrundlage

• § 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – Arbeitslose
• § 296 SGB III – Vermittlungsvertrag zwischen einem Vermittler und einem Arbeitsuchenden
• § 421g SGB III – Vermittlungsgutschein

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Was sollte ich noch wissen?

Verfahrensablauf

Antrag

Den Vermittlungsgutschein beantragen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.

  • Stellen Sie einen formlosen Antrag persönlich, schriftlich (Brief, Fax), elektronisch (E-Mail) oder telefonisch unter Angabe Ihrer Kunden-Nummer.
  • Die Mitarbeiter der Agentur prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Den Vermittlungsgutschein erhalten Sie persönlich oder per Post.

Mit dem Vermittlungsgutschein verpflichtet sich die Agentur für Arbeit, die Leistung einer von Ihnen eingeschalteten privaten Arbeitsvermittlung (Jobagentur) zu vergüten, die Sie in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich vermittelt hat.

Vermittlung

  • Suchen Sie sich eine private Arbeitsvermittlung (Jobagentur), die für Sie auf den Gutschein hin tätig werden will.
  • Fragen Sie beim ersten Kontakt, ob zu den Kunden des privaten Arbeitsvermittlers Firmen aus Bereichen gehören, die für Sie aus beruflicher Sicht geeignet sind.
  • Jeder private Vermittler, den Sie mit Ihrem Gutschein bemühen, ist verpflichtet, mit Ihnen einen schriftlichen Vermittlungsvertrag zu schließen, aus dem insbesondere die Vergütung hervorgeht.
  • Private Vermittler haben erst dann Anspruch auf die Vermittlungsvergütung, wenn durch deren Tätigkeit ein Arbeitsvertrag zustande kommt. Sie dürfen keine Vorschüsse auf die Vergütung verlangen oder entgegennehmen.
  • Sie können auch mehrere private Arbeitsvermittlungen einschalten und jeder eine Kopie des Vermittlungsgutscheines aushändigen. Das Original des Gutscheins händigen Sie dort aus, wo Sie erfolgreich in eine Beschäftigung vermittelt wurden.
     
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Bemerkungen

Umfassende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit Vermittlungsgutschein

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958263 Arbeitslosigkeit
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