Stadt Ober-Ramstadt
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Vermittlungsgutschein
| Leistungsbeschreibung |
Die Agenturen für Arbeit beraten, vermitteln und gewähren finanzielle Hilfen mit dem Ziel, die Aufnahme einer Beschäftigung zu fördern. Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie private Arbeitsvermittlungen oder eine Jobagentur Ihrer Wahl einschalten und deren Dienste in Anspruch nehmen. Hinweis: Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können Sie grundsätzlich ebenfalls einen Vermittlungsgutschein bei dem Träger der Grundsicherung (Jobcenter) beantragen. Anders als bei den Agenturen für Arbeit besteht bei den Trägern der Grundsicherung jedoch kein Rechtsanspruch darauf.
Hinweis: Falls Sie eine Arbeitsgelegenheit ("Zusatzjob") oder eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) wahrnehmen oder zuletzt wahrgenommen haben, können Sie einen Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten. |
| An wen muss ich mich wenden? |
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Formlose Antragstellung |
| Welche Gebühren fallen an? |
Als Höchstgrenze für die private Vermittlung auf Gutschein von der Arbeitsagentur sind gesetzlich EUR 2.000 festgelegt (bis zu EUR 2.500 für Langzeitarbeitslose und behinderte Menschen). Ihnen entstehen damit keine Kosten.
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
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| Rechtsgrundlage |
• § 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – Arbeitslose |
| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf
Mit dem Vermittlungsgutschein verpflichtet sich die Agentur für Arbeit, die Leistung einer von Ihnen eingeschalteten privaten Arbeitsvermittlung (Jobagentur) zu vergüten, die Sie in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich vermittelt hat. Vermittlung
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| Bemerkungen |
Umfassende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit Vermittlungsgutschein |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeitslosigkeit |
| Zuständige Behörden: |






