Stadt Ober-Ramstadt
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Verpflichtungserklärung
| Leistungsbeschreibung |
Mit der Abgabe
einer Verpflichtungserklärung werden
die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers übernommen, um diesen zu
einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über
ausreichende Mittel verfügt. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind
sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt
einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall
und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann
eine natürliche oder eine juristische Person sein. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der
Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung ab. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen auf Sie zurückzugreifen, falls wegen des Aufenthalts Kosten entstehen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen stammen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat). |
| Unterstützende Institutionen - weitere Informationen |
Zuständig ist das: Landratsamt Darmstadt www.ladadi.de |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






