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9106253 2011/08/04 08/13/19

Versicherungsvermittler, Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Versicherungsvermittler/-berater gewerblich tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Alle Vermittler und Berater werden in ein öffentliches, von der IHK geführtes Online-Vermittlerregister eingetragen.

Folgende Voraussetzungen prüft die zuständige IHK für die Erteilung einer Erlaubnis:

  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
  • Sachkunde.

Eine Erlaubnisbefreiung erteilt die IHK auf Antrag den produktakzessorischen Versicherungsvermittlern, die Versicherungen nur im Zusammenhang mit ihrer Haupttätigkeit vermitteln. Sie werden ebenfalls das o. g. Vermittlerregister eingetragen.

Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind die gebundenen Versicherungsvermittler, die ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen tätig sind. Sie werden durch das jeweilige Unternehmen in das Vermittlerregister eingetragen.

Bei Fragen rund um das Vermittlerregister ist die IHK sowohl für gebundene als auch für ungebundene Versicherungsvermittler erster Ansprechpartner.

Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

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An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Betriebssitz des Antragstellers liegt oder liegen soll: Kassel, Fulda, Offenbach, Frankfurt, Wiesbaden, Limburg.

Die IHK Limburg führt die Erlaubniserteilung und Registrierung zentral für die mittelhessischen IHKn (Lahn-Dill, Gießen-Friedberg, Limburg) durch.
Die IHK Wiesbaden führt die Erlaubniserteilung auch für die IHK Darmstadt und die IHK Hanau durch.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Nachweise sind erforderlich:

  • Sachkundenachweis (Diplom/Abschlusszeugnis/IHK-Prüfungszeugnis/Arbeitszeugnis(se) über eine einschlägige Berufserfahrung)
  • Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde))
  • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse (Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts, des Schuldnerverzeichnisses sowie eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes)
  • Nachweis einer bestehenden Vermögensschadenhaftpflicht (Bescheinigung der Versicherung)
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Welche Gebühren fallen an?

Da jede IHK kostendeckende Gebühren nehmen muss, können diese unterschiedlich hoch sein.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die abschließende Bearbeitung eines Antrages erfolgt bei Vorliegen aller Unterlagen und ggf. nach Zahlungseingang grundsätzlich innerhalb von fünf Arbeitstagen.

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Rechtsgrundlage
  • §§ 34 d und e Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung (Versicherungsvermittlerverordnung – VersVermV)
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Was sollte ich noch wissen?

Neben der Erlaubniserteilung sind die Industrie- und Handelskammern auch für Widerruf und Rücknahme der erteilten Erlaubnis zuständig.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: