Stadt Ober-Ramstadt
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Versicherungsvermittler, Erlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie als Versicherungsvermittler/-berater gewerblich tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Alle Vermittler und Berater werden in ein öffentliches, von der IHK geführtes Online-Vermittlerregister eingetragen. Folgende Voraussetzungen prüft die zuständige IHK für die Erteilung einer Erlaubnis:
Eine Erlaubnisbefreiung erteilt die IHK auf Antrag den produktakzessorischen Versicherungsvermittlern, die Versicherungen nur im Zusammenhang mit ihrer Haupttätigkeit vermitteln. Sie werden ebenfalls das o. g. Vermittlerregister eingetragen. Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind die gebundenen Versicherungsvermittler, die ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen tätig sind. Sie werden durch das jeweilige Unternehmen in das Vermittlerregister eingetragen. Bei Fragen rund um das Vermittlerregister ist die IHK sowohl für gebundene als auch für ungebundene Versicherungsvermittler erster Ansprechpartner. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Betriebssitz des Antragstellers liegt oder liegen soll: Kassel, Fulda, Offenbach, Frankfurt, Wiesbaden, Limburg. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Folgende Nachweise sind erforderlich:
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| Welche Gebühren fallen an? |
Da jede IHK kostendeckende Gebühren nehmen muss, können diese unterschiedlich hoch sein. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die abschließende Bearbeitung eines Antrages erfolgt bei Vorliegen aller Unterlagen und ggf. nach Zahlungseingang grundsätzlich innerhalb von fünf Arbeitstagen. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Neben der Erlaubniserteilung sind die Industrie- und Handelskammern auch für Widerruf und Rücknahme der erteilten Erlaubnis zuständig. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






