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10090394 2011/08/09 12/54/53

Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Anwendungsbereich des Hessischen. Beamtengesetzes und der Richterinnen und Richter des Landes Hessen

Leistungsbeschreibung

Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes sowie Richterinnen und Richter des Landes Hessen und ihre Hinterbliebenen erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Versorgungsbezüge.

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An wen muss ich mich wenden?

Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für die Festsetzung und Regelung der Versorgungsbezüge aller Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Landes Hessen und ihrer Hinterbliebenen.

Wegen Unfallfürsorgeleistungen im Rahmen des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter im aktiven Dienst erteilen die personalverwaltenden Dienststellen Auskünfte zur Zuständigkeit.
 

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Rechtsgrundlage

Hessisches Beamtenversorgungsgesetz

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Bemerkungen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Kassel - Aufgaben und Zuständigkeiten


 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 9857952 Beamtinnen und Beamte
Zuständige Behörden: