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8960484 2009/02/13 10/58/24

Vorkaufsrecht

Leistungsbeschreibung

Die Gemeinde besitzt zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein Vorkaufsrecht. Dieses umfasst beispielsweise Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn das fragliche Grundstück im Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen ist.

Verfahrensablauf:
Der Grundstücksverkäufer ist verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrags unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen. Diese hat dann zwei Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht (durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung) auszuüben. Macht sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, stellt sie auf Antrag ein so genanntes Negativattest aus.

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Rechtsgrundlage

§§ 24 und 25 BauGB (Baugesetzbuch)

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958328 Grundstückskauf
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg
Stadt Ober-Ramstadt - FB III - Städtebauliche Planung