Stadt Ober-Ramstadt
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Vorkaufsrecht
| Leistungsbeschreibung |
Die Gemeinde besitzt zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein Vorkaufsrecht. Dieses umfasst beispielsweise Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn das fragliche Grundstück im Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen ist. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Grundstückskauf |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg Stadt Ober-Ramstadt - FB III - Städtebauliche Planung |






