Stadt Ober-Ramstadt
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Wählbarkeitsbescheinigung
| Leistungsbeschreibung |
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wählbarkeitsbescheinigungen
stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
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| Was sollte ich noch wissen? |
Für weitere Informationen:
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Bürger machen Politik / Wahlen |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Wahlen |






