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8965261 2012/05/04 11/30/12

Wählbarkeitsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

8984430
An wen muss ich mich wenden?
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
8984431
Was sollte ich noch wissen?
Für weitere Informationen:
9457846
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958441 Bürger machen Politik / Wahlen
Zuständige Behörden: Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Wahlen