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8965371 2012/03/07 11/40/40

Wappen des Landes

Leistungsbeschreibung
Das Hessische Landeswappen zeigt im blauen Schilde einen neunmal silbern und rot geteilten steigenden Löwen mit goldenen Krallen. Auf dem Schilde ruht ein Gewinde aus goldenem Laubwerk mit von blauen Perlen gebildeten Früchten. Das Hessische Landeswappen ist als Hoheitssymbol des Staates geschützt und darf nur von den staatlichen Organen des Landes Hessen benutzt werden. Die Verwendung zu wissenschaftlichen sowie Lehr- oder Sammlerzwecken ist zulässig und bedarf keiner gesonderten Genehmigung.

Da sich gezeigt hat, dass ein Bedürfnis besteht, die Verbundenheit mit dem Land Hessen durch Verwendung eines Symbols zum Ausdruck zu bringen, wurde im Jahr 1981 das "Hessenzeichen" geschaffen. Es besteht aus der leicht abgewandelten und stilisierten Wappenfigur des Löwen und kann von jedermann wahlweise in den Landesfarben Weiß oder Rot verwendet werden. Das Hessenzeichen steht als kostenloser Download auf der Internetseite des  Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Verfügung.

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An wen muss ich mich wenden?

Für Fragen zur Thematik wenden Sie sich bitte an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, Referat Z 1.

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Rechtsgrundlage

Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Hessen
 

9032034
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958447 Politische Bildung
Zuständige Behörden: