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8968498 2009/06/30 15/59/20

Wehr- und Zivildienst: Unterhaltssicherung

Leistungsbeschreibung

Zur Sicherung ihres Lebensbedarfs erhalten auf Antrag einberufene Wehrpflichtige ( Grundwehrdienstleistende und Wehrübende) und ihre Familienangehörige Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG). Gleiches gilt für Zivildienstleistende.

9012756
An wen muss ich mich wenden?

Unterhaltssicherungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

9012757
Rechtsgrundlage

Unterhaltssicherungsgesetz (USG)

9012758
Unterstützende Institutionen - weitere Informationen

Zuständig ist das:

Landratsamt Darmstadt
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt

www.ladadi.de

9707729
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958649 finanzielle Leistungen
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg

 

9707728