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8958733 2011/10/26 16/56/13

Wehrdienst: Dienst im Innern

Leistungsbeschreibung

Zur Verwendung der Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe oder zur Hilfeleistung bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall nach Artikel 35 des Grundgesetzes kann ein gedienter Wehrpflichtiger herangezogen werden, soweit er sich schriftlich dazu bereit erklärt hat, diese "Hilfeleistungen im Innern" zu leisten.

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An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stelle ist das für Ihren Wohnort zuständige Kreiswehrersatzamt
 

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Rechtsgrundlage

§ 6 c Wehrpflichtgesetz (WPflG)
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958289 Arbeits- und Tarifrecht
8958643 Erfassung, Musterung und Einberufung
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg