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8968320 2012/05/07 10/37/50

Wehrdienst: Einberufung

Leistungsbeschreibung

Am 1. Juli 2011 ist das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 in Kraft getreten. Nach über 50 Jahren Wehrpflicht wird fortan auf die Einberufung von Wehrpflichtigen verzichtet. Statt dessen können junge Frauen und Männer einen bis zu 23-monatigen Freiwilligen Wehrdienst leisten.

Die Wehrpflicht bleibt jedoch im Grundgesetz verankert, der Bundestag soll sie im Notfall wieder einsetzen können.

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Rechtsgrundlage

Wehrpflichtgesetz (WPflG)
 

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Freiwilligen Wehrdienst und zur Neuausrichtung der Bundewehr finden Sie auf den folgenden Seiten:
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958643 Erfassung, Musterung und Einberufung
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg