Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Wesentlich geistig und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien
| Leistungsbeschreibung |
Das Leben in einer Pflegefamilie stellt eine Alternative zu einer stationären Versorgung in einer Einrichtung dar und bietet geistig und/oder körperlich behinderten Minderjährigen Betreuung, Pflege, Erziehung und Förderung in der Geborgenheit einer Familie. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Für Familien, die sich als Pflegefamilie bewerben möchten, können im Rahmen der Bewerbung Kosten für ein ärztliches Attest und das polizeiliche Führungszeugnis entstehen |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen. |
| Rechtsgrundlage |
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 -60 SGB XII |
| Was sollte ich noch wissen? |
Die Gewinnung von Familien und die fachliche Begleitung erfolgen derzeit noch durch den Fachdienst des LWV Hessen. Geplant ist die kontinuierliche Betreuung durch einen qualifizierten Fachdienst vor Ort. |
| Bemerkungen |
Weitere Informationen finden Sie unter www.lwv-hessen.de |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Betreuung Kinder |
| Zuständige Behörden: |






