Stadt Ober-Ramstadt
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Wirtschaftsprüfer, Bestellung
| Leistungsbeschreibung |
Wirtschaftsprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Die Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem, ihre Mitglieder beruflich zu beraten, bei Streitigkeiten unter Mitgliedern beziehungsweise zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern zu vermitteln sowie die Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen. Voraussetzungen
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| An wen muss ich mich wenden? |
Wirtschaftsprüferkammer, Landesgeschäftsstelle Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer müssen Sie bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer beantragen. Das entsprechende Formular erhalten Sie entweder dort oder Sie können es von den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer herunterladen. Das Formular reichen Sie ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Landesgeschäftsstelle ein. Erforderliche Unterlagen
Formulare & Onlinedienste
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| Welche Gebühren fallen an? |
Für die Bestellung ist eine Verwaltungsgebühr von 230 Euro zu entrichten. Des Weiteren sind die Mitglieder verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Beitragshöhe in Ihrem individuellen Fall zu entrichten ist. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Kammermitglieder müssen sich vor der Berufsaufnahme von der Wirtschaftsprüferkammer bestellen lassen. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Steht der Bestellung nichts im Wege, erhalten Sie einen Termin zur Vereidigung. Nach der Vereidigung bekommen Sie eine Urkunde über die Zulassung ausgehändigt. Hinweis: Sie werden als Wirtschaftsprüfer in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen. Hinweis für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates: Als Angehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaates müssen Sie nachweisen, dass Sie über die Berechtigung zu gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen verfügen und die Bestätigung des Bestehens der Eignungsprüfung vorlegen. Die Eignungsprüfung müssen Sie vor der Prüfungskommission ablegen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe und Wirtschaft |
| Zuständige Behörden: |






