Stadt Ober-Ramstadt
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Wirtschaftsprüfer, Bestellung
| Leistungsbeschreibung |
Wirtschaftsprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Voraussetzungen |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wirtschaftsprüferkammer, Landesgeschäftsstelle Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer müssen Sie bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer beantragen. Das entsprechende Formular erhalten Sie entweder dort oder Sie können es von den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer herunterladen. Das Formular reichen Sie ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Landesgeschäftsstelle ein. Erforderliche Unterlagen
Formulare & Onlinedienste
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| Welche Gebühren fallen an? |
Für die Bestellung ist eine Verwaltungsgebühr von 230 Euro zu entrichten. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Kammermitglieder müssen sich vor der Berufsaufnahme von der Wirtschaftsprüferkammer bestellen lassen. |
| Rechtsgrundlage |
• § 15 Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO) (Bestellungsbehörde und Gebühren)
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| Was sollte ich noch wissen? |
Steht der Bestellung nichts im Wege, erhalten Sie einen Termin zur Vereidigung. Nach der Vereidigung bekommen Sie eine Urkunde über die Zulassung ausgehändigt. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Sachverständige |
| Zuständige Behörden: |






