Stadt Ober-Ramstadt
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Wohnberechtigungsschein
| Leistungsbeschreibung |
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar. Die in Hessen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr. Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des WBS ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Wohnberechtigungsscheine werden von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet Sie eine Wohnung suchen. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
In Hessen ist die Ausstellung eines WBS kostenfrei. |
| Unterstützende Institutionen - weitere Informationen |
Allgemeine Informationen kann Ihnen die Stadtverwaltung Ober-Ramstadt erteilen: Herr Weber |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Öffentliche Sicherheit & Ordnung |






